Förderphase 2021/2022
Organisationen von Migrantinnen und Migranten sind eine wichtige Säule der Integrationsarbeit in Nordrhein-Westfalen. Sie spielen eine Schlüsselrolle bei der Integration von Neuzugewanderten, aber auch von Menschen mit Einwanderungsgeschichte, die schon lange hier leben. Denn Migrantenselbstorganisationen (MSO) leisten einen wichtigen Beitrag dafür, dass jeder und jedem unabhängig von der Herkunft die Chance auf sozialen Aufstieg und gesellschaftliche Teilhabe eröffnet wird. Darüber hinaus unterstützen sie den interkulturellen Dialog und fördern somit den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft.
Die MSO in Nordrhein-Westfalen sind ein Teil und ein Abbild unserer vielfältigen und dynamischen Gesellschaft. Ihre Ziele, Tätigkeitsfelder und kulturellen Prägungen sind genauso heterogen wie der Entwicklungsstand und der Professionalisierungsgrad ihrer Organisationen. Durch das Landesprogramm sollen die MSO ihren unterschiedlichen Bedarfen entsprechend unterstützt werden.
Mit der Veröffentlichung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten beginnt die Förderphase 2021/2022. Es sollen Projekte gefördert werden, die abbilden, wie vielfältig die Arbeit der MSO in Nordrhein-Westfalen ist. Verschiedene Zielgruppen sollen von der Landesförderung profitieren. Außerdem sollen verschiedene Tätigkeitsfelder der MSO abgedeckt werden. Die aktuellen Schwerpunkte des Landesprogramms finden Sie in dem Förderaufruf des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration.
1. Informationen zur Antragstellung
Das Landesprogramm zur Förderung von MSO zielt darauf ab, MSO ausgehend von ihren unterschiedlichen Bedarfen zu unterstützen. Gefördert werden daher Maßnahmen in drei unterschiedlichen Bereichen:
Die Anschubförderung gibt im Aufbau befindlichen Vereinen eine Starthilfe und unterstützt sie dabei, ihre Handlungsfähigkeit zu stärken. Die MSO muss innerhalb der letzten fünf Jahre vor Antragstellung in das Vereinsregister eingetragen worden sein.
Eine Förderung im Bereich der Einzelprojektförderung setzt voraus, dass die MSO Erfahrung in der Durchführung von Projekten nachweist. Gefördert werden Maßnahmen, die dazu dienen, die Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereichen zu verbessern.
Bei der Partnerprojektförderung werden Maßnahmen gefördert, bei denen eine erfahrene MSO mindestens drei unerfahrene MSO unterstützt, qualifiziert und vernetzt.
Anschubförderung |
Einzelprojektförderung |
Partnerprojektförderung |
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage:
- der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten und
- des Förderaufrufs zur neuen Förderphase 2021/2022.
Die allg. Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) sind zu beachten.
Bis zum 02.10.2020 (Eingangsdatum bei der Bezirksregierung) können Sie Ihre Anträge per Post, Fax oder E-Mail stellen:
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 36 - Kompetenzzentrum für Integration -
Seibertzstr.1
59821 Arnsberg
Fax: 02931 / 82 46023
E-Mail: foerderungmso@bra.nrw.de
Erklärvideo ("Wer kann einen Antrag stellen?"-Fördervoraussetzungen)
Erklärvideo ("Wie beantrage ich als MSO eine Anschubförderung")
Nachdem Ihr Antrag bewilligt wurde, erhalten Sie von der Bezirksregierung einen Zuwendungsbescheid. Erst dann dürfen Sie mit der Durchführung der Maßnahme beginnen.
In begründeten Ausnahmefällen kann ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme zugelassen werden. Dafür stellen Sie einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn und begründen darin die Notwendigkeit.
Ausführliche Informationen zur Antragstellung, zur Durchführung Ihres beantragten Projektes sowie zum Verwendungsnachweis finden Sie in unserem Leitfaden „Landesförderung leicht gemacht“.
Haben Sie noch Fragen?
Die Servicestelle Migrantenselbstorganisationen berät Sie unter der Rufnummer: 02931 82-5000 oder per E-Mail: servicestelle.mso@bra.nrw.de
Ansprechpartner*innen
Andiola Aldanmis
Tel.: 02931/82-2917
E-Mail: Andiola.Aldanmis@bra.nrw.de:
Sandra Engelbracht-Baroth
Tel.: 02931/82-2916
E-Mail: sandra.engelbracht-baroth@bra.nrw.de
Melanie Herkendell
Tel.: 02931/82-2918
E-Mail: melanie.herkendell@bra.nrw.de
Dieter Hetmann
Tel.: 02931/82-2939
E-Mail: dieter.hetmann@bra.nrw.de
Alexander Kühner
Tel.: 02931/82-2925
E-Mail: alexander.kuehner@bra.nrw.de
Annemarie Zynda
Tel.: 02931/82-2931
E-Mail: annemarie.zynda@bra.nrw.de